Medizinrecht


Das Medizinrecht ist geprägt durch eine immer weiter steigende Regelungsdichte im Gesundheitssystem. Die kontinuierlich wachsende Anzahl an medizinrechtlichen Normen führt dazu, dass sich alle medizinischen Leistungserbringer mit einem fortlaufenden Anpassungsprozess konfrontiert sehen.

Die Kanzlei Walther bietet Ihren Mandanten daher eine professionelle und maßgeschneiderte Beratung, die es Ihnen ermöglicht, sich ausschließlich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.


Unsere Kompetenzen


 

              Konkret bieten wir Ihnen:

  • Ganzheitliche Beratung von Krankenhäusern aller Versorgungsstufen, sowie allen medizinischen Versorgern im Bereich des Krankenhaus- und Vergütungsrechts.
  • Hochspezialisierte Betreuung bei der juristischen Geltendmachung von gekürzten DRG-Erlösen im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens nach § 275 SGB V.
  • Individuelle, mandantenspezifische Analyse und Beratung auf dem Gebiet der Abrechnung, Dokumentation und Haftung.
  • Juristische Prozessoptimierung im Bereich der stationären, sowie ambulanten Krankenhausbehandlungen.
  • Gerichtliche, sowie außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten gegenüber den Kostenträgern.
  • Beachtung der Wirtschaftlichkeitsprämisse bei der Lösung juristischer Sachverhalte.